Die „Abgeltungsteuer“ kommt
Mit Einführung der Abgeltungsteuer unterliegen ab dem 1. Januar 2009 alle Kapitalerträge einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Halbeinkünfteverfahren, Spekulationsfrist und Werbungskostenabzug entfallen ersatzlos.
Die Banken haben die vom Staat erhobenen Steuern für Einkünfte aus Kapitalvermögen direkt an das Finanzamt abzuführen, so dass die Kunden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – in ihrer Steuererklärung nicht mehr in die Veranlagung müssen.
Wir halten für Sie ein Informationsblatt bereit, aus dem ersichtlich ist, woran Sie im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer noch in diesem Jahr unbedingt denken sollten:
Merkblatt Abgeltungsteuer (PDF-Dokument)
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Lösungen zur Optimierung Ihres Vermögens und Ihrer Erträge im Hinblick auf die Abgeltungsteuer auf. Unsere Berater aus dem Bereich
Private Banking und Vermögensbetreuung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Den Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer können Sie sich hier ausdrucken:
Kirchensteuer-Antrag (PDF-Dokument)
Interessante und nützliche Links zum Thema Abgeltungsteuer